| Dokumente | Telefon: 05224/28 32 |
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Eigene Trauerhalle und Abschiedsraum |
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Wir geben Ihrer Trauer Raum- zu jeder Zeit |
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Zur Ausstellung der Sterbeurkunden benötigt der Standesbeamte des Sterbeortes einen Nachweis des Personenstandes des Verstorbenen. Hierzu dient in der Regel das vollständig geführte Familienstammbuch. Existiert kein Familienstammbuch, müssen sie folgende Einzeldokumente vorlegen:
- Heiratsurkunde ( bei Ehescheidung; Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk ) - Familienbuchauszug ( bei Eheschließung nach 1958 ) - Geburtsurkunde bei ledigen Personen - Sterbeurkunde, falls der Ehegatte bereits verstorben ist halten Sie ebenfalls den Personalausweis oder Pass des Verstorbenen bereit
Weitere Unterlagen
- Rentenanpassungsmitteilung ( aktueller Stand ) aller bezogenen Renten - Mitgliedskarte der Krankenversicherung - Versicherungspolicen von Lebens- und Sterbegeldversicherungen - Dokumente über vorhandene Grabstellen und persönliche Verfügungen über Bestattungswünsche ( z.B. Willenserklärung zur Feuerbestattung )
Bei der Beschaffung fehlender Urkunden sind wir Ihnen selbstverständlich behilflich. Wir erledigen dann für Sie zuverlässig alle Formalitäten und Behördengänge.
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Eigene Trauerhalle und Abschiedsraum |
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Lassen Sie sich von uns beraten. Für eine vertrauliche Beratung in unseren Räumen oder bei Ihnen zu Hause stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. |
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Bestattungsinstitut |
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Menschliche Hilfe - fachlicher Rat seit 1899 |
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Enger: Minden-Weseler Weg 60
Telefon: 05224/28 32
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